Rechtspädagogik und die gegenwärtigen Herausforderungen im Bereich der Erziehung, Prävention und Resozialisierung

Abstract
Der Artikel wird der Darstellung der Rechtspädagogik gewidmet, die durch Sigrun von Hasseln in der Hälfte der 90er Jahre des vergangenen Jahrhunderts gebildet und verbreitet wurde. Die Entstehung der Rechtspädagogik, verstanden als ein den Anforderungen der heutigen Welt entsprechende Bildung- und Erziehungssystem einer Bürgergesellschaft oder als eine Wissenschaft über rechtsbezogene Erziehung, wurde durch die Gründung von deutschen Jugendrechtshäusern, d.h. von den nach Prinzipien der Rechtspädagogik funktionierenden regionalen Zentren für Prävention, begleitet. Den Erwartungen einer interkulturellen, aufgeschlossenen und demokratischen europäischen Gemeinschaft entgegenkommend, sucht von Hasseln nach einem Klammerelement, das religiöse, soziale, kulturelle und moralische Barrieren überschreitet. Dieses bildet das Recht, das in ihrem Konzept die Ausmaße eines übergeordneten Reglers der Koexistenz im 21. Jahrhundert annimmt. Es wurden sowohl die Theorie der Rechtspädagogik, ihre Inspirationen, Annahmen, ihr Ziel, sowie die methodischen Hinweise zur Erziehungsarbeit durchgeführt gemäß den durch sie bearbeiteten 21 Regeln, als auch die praktische Seite: die Tätigkeit von einigen Dutzend von Jugendrechtshäusern in Deutschland dargestellt. Einen wesentlichen Aspekt dieser Arbeit bildet der Bezug des Konzepts von Sigrun von Hasseln auf das Schaffen des polnischen wissenschaftlichen Gedankens, insbesondere der Resozialisierungspädagogik, der Pädagogik des Herzens von Maria Łopatkowa sowie der Ansichten von Leon Petrażycki zu erzieherischer Einwirkung des Rechts.
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Citation
Schmidt, D. (2017). Rechtspädagogik und die gegenwertigen Herausforderungen im bereich der erziehung, prävention und resozialisierung. Papers of Social Pedagogy, 6(1), 6–23.
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