Georg Jellinek – klasyk niemieckiej nauki o państwie (w 95. rocznicę śmierci)

Abstract
Der Artikel besteht aus drei Hauptteilen, die auf Grund des chronologischen Kriteriums befürwortet wurden. Es sind: „Österreichische Periode“ „Universität zu Basel“, „Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg“. Den Inhalt des Artikels bilden sowohl biographische als auch bibliographische Überlegungen. Der erste Aspekt umfasst v. a. Familienbeschreibung und Gelehrtenwirbel, wo der Autor seine Meinung bildete und wo er sich intellektuell entwickelte. Der Autor schreibt über den Einfluss von manchen Personen (wie z. B. Adolf Jellinek, Georg Meyer und Wilhelm Windelband) auf wissenschaftliche und politische Standpunkte von Georg Jellinek. Der bibliographische Aspekt wurde zu den wichtigsten – nach der Meinung des Verfassers - Arbeiten Jellineks verengt. Im Artikel wurde eine kurze Untersuchung der wichtigsten Werke des Schöpfers gemacht. Es wurden auch die wissenschaftlichen Interessen von Jellinek und deren Evolution vorgestellt. Der Autor hebt die große Bedeutung der jellinekschen Thesen für die gegenwärtige Staats- und Rechtstheorie hervor, und richtet die Aufmerksamkeit darauf, dass in einigen Massen diese ebenfalls heutzutage aktuell sind. Zur Sprache gebracht wurde im Artikel auch das Problem des Einflusses und der Bedeutung Jellineks für die polnische Staats- und Rechtstheorie. Der Verfasser betont, dass manche Übersetzungen von Jellineks Arbeiten in die polnische Sprache schon dann gemacht wurden, als er noch am Leben war. („Das Recht der Minoritäten“ – ins polnische übersetzt in Warschau im Jahre 1901 und „Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“ – ins polnische übersetzt in Warschau im Jahre 1905). Die polnische Übersetzung der „Allgemeinen Staatslehre“ erschien bereits 1921 und 1924. Der Verfasser stellt im Artikel zwei Hauptthesen. Als erstes drei Hauptelemente der gesellschaftlich-politischen Natur, die auf Jellinek wirken könnten. Es sind: familiäre Umgebung der liberalen Bürger, antisemitische Diskrimination und der sog. „Heidelberger Geist“. Zum zweiten, stellt der Autor fest, dass Jellinek nicht nur ein Jurist war, der sich mit der Staatslehre, mit dem Völker- oder Verwaltungsrecht beschäftigt, aber auch (und vermutlich vor allem) ein Rechtsphilosoph. Die Inspiration zum Schreiben dieses Artikels war der Aufenthalt des Autors mit dem wissenschaftlichen Stipendium vom DAAD an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Der Autor dieser Veröffentlichung möchte sich ganz herzlich bei dem Prof. Dr. Winfried Brugger (Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Allgemeine Staatslehre und Rechtsphilosophie an der Universität Heidelberg) für seine wissenschaftliche Betreuung während des Aufenthaltes in Heidelberg bedanken und für bedeutungsvolle Hinweise, die er dem Autor während seiner wissenschaftlichen Forschung, im Stipendiumsrahmen, gegeben hat.
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